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Wir über Uns

Wir sprechen
Ihre Sprache.

Wir verstehen Ihr Geschäft

Jedes Unternehmen, jeder Mandant und damit auch ihr Bedarf ist einzigartig. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Ziele kennen zu lernen, ihre Bedeutung und ihren Wert für Sie. Wir schneidern unsere Beratung und Dienstleistungen maßgerecht auf Ihre Bedürfnisse zu. Je besser wir Ihr Unternehmen kennen, desto besser können wir Sie unterstützen.

Team

Unsere Leistungen

Unsere
Rechtsgebiete

Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen im Wirtschaftsrecht und insbesondere auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte (z.B. Patente, Marken und Design) und dem Wirtschaftsrecht.

Wir vertreten Ihre Angelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und den deutschen Gerichten, sowie vor dem European Patent Office (EPO), der European Union Intellectual Property Office (EUIPO), World Intellectual Property Office (WIPO) und dem Unified Patent Court (UPC). 

Rechtsgebiete
Icon Patent

Patentrecht

Das Patent ist ein Verbietungsrecht. Ohne Zustimmung des Pateninhabers ist es Dritten untersagt, das unter Schutz gestellte Produkt oder Verfahren gewerblich zu nutzen. Gewerbliche Nutzung beinhaltet alles, angefangen von der Herstellung über die Vermarktung, den Vertrieb, die Nutzung für eigene Zwecke, das Versenden und Liefern  – sofern ein gewerblicher Zweck dahinter steht. Mit dem Patent kann der Patentinhaber also verbieten – oder auch erlauben, beispielsweise gegen eine entsprechende Gegenleistung wie eine Lizenzgebühr.

Icon Marke

Markenrecht

Ein Marke stellt ein rechtlich geschütztes Herkunftszeichen dar, das der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Mit der Eintragung erhält der Inhaber der Marke ein ausschließliches Verbietungsrecht: Er kann Dritten untersagen, ein mit der Marke identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen (die Marke) für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen gewerblich zu benutzen und gegebenenfalls Schadensersatz für bisher gegangene Benutzungshandlungen verlangen. Die beschreibende Benutzung eines Zeichens als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch grundsätzlich nicht untersagt werden (absolute Schutzhindernisse).

Icon Design

Designrecht

Das Design (Muster oder früher Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht. Es verleiht seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht für den Schutzbereich. Der Schutzbereich eines Designs umfasst die ästhetische Erscheinungsform (z.B. Form, Farbe, Gestalt). Ohne Zustimmung des Inhabers oder ohne Erschöpfung des Designschutzes ist es Dritten untersagt das die ästhetische Erscheinungsform in bestimmter Form gewerblich zu nutzen. Untersagt ist insbesondere das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr oder der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Design beinhaltet oder bei dem es verwendet wird. Das Designrecht ist dann erschöpft, wenn die Ware ursprünglich vom Schutzrechtsinhaber oder mit dessen Genehmigung in Verkehr gebracht wurde.Bei der Prüfung einer Verletzungshandlung wird auf die gesamte Erscheinungsform abgestellt, die in der Designanmeldung sichtbar wiedergegeben ist. Hierbei kommt es nicht auf Identität an, sondern darauf, ob bei einem informierten Benutzer derselbe Gesamteindruck hervorgerufen wird.

Unser Team

Dr. Dirk Dantz

European Patent Attorney, Dr. rer. nat. Dipl.-Min.

Gründer und Inhaber

Dr. Dantz ist durch seine langjährigen Tätigkeiten in C-Level-Positionen in industriellem Umfeld mit allen Aspekten auf dem Gebiet des gewerblichen Schutzrechts und deren Durchsetzung bestens vertraut. 

Aus dieser Erfahrung heraus ist ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit die strategische Beratung unserer Mandanten. Dies erfolgt stets unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodells, der Unternehmenssituation und des Wettbewerbsumfeldes, sowie auf der Basis einer auf die...

Dirk Dantz

Dr. Dirk Dantz

Dr. rer. nat. Dipl.-Min.
European Patent Attorney

Frank Stief

Frank Stief ist Patentingenieur und Diplom-Mineraloge. Nach Abschluss des Studiums an der Leibniz-Universität Hannover war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Mineralogie, Fachrichtung Kristallographie, tätig. Dort arbeitete er auf dem Gebiet der Material- und Werkstoffforschung und entwickelte unterschiedliche Materialien und Substanzen unter Verwendung verschiedenster Analyse- und Syntheseverfahren, z.B. Magnetresonanz, optische Spektroskopie, röntgenographische Methoden und deren Auswertung.

Später war er als Redakteur bei einer Tageszeitung und später als freier...

Frank Stief

Frank Stief

Patentingenieur und Diplom-Mineraloge

Blog

News /
Insights

Loose Lips

Geschäfts­geheimnisse

Im Jahr 2016 hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen erlassen, die nunmehr mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (Kurzform: Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) umgesetzt wurde. Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 26.04.2019 sind die Vorschriften der §§ 17 und 18 des „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) entfallen, in denen bislang der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geregelt war.

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Software

Das „unmögliche“ Software­patent

Neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar. Dies sind drei Kriterien, denen in Deutschland und Europa eine Erfindung genügen muss, um einen Patentschutz zu erlangen. Diese Bedingungen erfüllt eine Software sicherlich. Der Knackpunkt für eine erfolgreiche Patentanmeldung liegt oft in der mangelnden Technizität einer Software. Patente werden nach deutschem und europäischem Patentrecht „auf allen Gebieten der Technik“ erteilt, nicht jedoch für rein gedankliche Verfahren, z.B. mathematische Berechnungsformeln. Und was ist eine Software anderes als angewandte Mathematik?

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KI

KI / AI

3 Milliarden Euro will die Bundesregierung bis 2025 investieren, um Deutschland und Europa in „einen weltweit führenden Standort für KI“ zu verwandeln. So ein Ergebnis einer Klausurtagung des Kabinetts im November 2018. 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-digitalstrategie-de...

Die Bedeutung der KI ist also – na endlich !, ist man versucht ausrufen - auch in der politischen Landschaft Deutschlands angekommen.

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